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Einleitung
Strukturmodell
Umsetzung
Leitsätze
Verräumlichung
 
Kompass

"Verräumlichung" der Funktionen

In weiterer Folge wurde das Strukturmodell - wiederum in enger Zusammenarbeit mit den regionalen Entscheidungsträgern – in zwei Schritten in die konkrete räumliche Festlegung transformiert.

Der erste Schritt bestand darin, daß die einzelnen Landschaftseinheiten (z. B. Seitentäler, Gebirgsumrahmung, zentrales Becken) mit den vorformulierten Funktionen verknüpft wurden. Im zweiten Schritt erfolgte im Darstellungsmaßstab 1:50.000 die lagetreue Zuordnung der Planaussagen (wie z. B. Siedlungsgrenzen, Ausbaustandorte für das Gewerbe, ökologische Vorrangflächen, sensible Ortsbilder; vgl. Abbildung 2). 

In einer gesonderten Darstellung wurden die Entwicklungsaufgaben der Gemeinden in Bezug auf die künftige industriell-gewerbliche Struktur und die Entwicklung von Wohngebieten festgelegt. Als Indiz für das entwickelte Regionsbewußtsein kann die Tatsache gewertet werden, daß die Gemeinden ihre jeweilige strategische Ausrichtung innerhalb der Region überprüften. Ergebnis dieser Abwägung war, daß einzelne Funktionen, die im Normalfall als besonders attraktiv gelten (wie z. B. der „eigene“ Gewerbe-Ausbaustandort), nicht mehr weiter verfolgt und dafür andere, raumstrukturell sinnvollere Aufgaben (wie z. B. touristische Entwicklungsmaßnahmen) übernommen wurden.

Abb.2

Das Funktionenkonzept bildet auch die Grundlage für den Maßnahmenteil des Programmes. Jeder der oben genannten Raumtypen wurde mit einem Set von spezifischen Aufgaben und Maßnahmen und – für einen Verordnungstext eher ungewöhnlich – mit einem gesonderten Empfehlungskatalog ausgestattet. Letzterer enthält auch strategische Vorschläge für eine jeweils angemessene wirtschaftliche Entwicklung.

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