"Verräumlichung"
der Funktionen
In weiterer Folge wurde das Strukturmodell - wiederum in
enger Zusammenarbeit mit den regionalen Entscheidungsträgern – in zwei
Schritten in die konkrete räumliche Festlegung transformiert.
Der erste Schritt bestand darin, daß die einzelnen
Landschaftseinheiten (z. B. Seitentäler, Gebirgsumrahmung, zentrales Becken)
mit den vorformulierten Funktionen verknüpft wurden. Im zweiten Schritt
erfolgte im Darstellungsmaßstab 1:50.000 die lagetreue Zuordnung der
Planaussagen (wie z. B. Siedlungsgrenzen, Ausbaustandorte für das Gewerbe, ökologische
Vorrangflächen, sensible Ortsbilder; vgl. Abbildung 2).
In einer gesonderten
Darstellung wurden die Entwicklungsaufgaben der Gemeinden in Bezug auf die künftige
industriell-gewerbliche Struktur und die Entwicklung von Wohngebieten
festgelegt. Als Indiz für das entwickelte Regionsbewußtsein kann die Tatsache
gewertet werden, daß die Gemeinden ihre jeweilige strategische Ausrichtung
innerhalb der Region überprüften. Ergebnis dieser Abwägung war, daß einzelne
Funktionen, die im Normalfall als besonders attraktiv gelten (wie z. B. der
„eigene“ Gewerbe-Ausbaustandort), nicht mehr weiter verfolgt und dafür
andere, raumstrukturell sinnvollere Aufgaben (wie z. B. touristische
Entwicklungsmaßnahmen) übernommen wurden.
Abb.2
Das Funktionenkonzept bildet auch die Grundlage für den Maßnahmenteil
des Programmes. Jeder der oben genannten Raumtypen wurde mit einem Set von
spezifischen Aufgaben und Maßnahmen und – für einen Verordnungstext eher
ungewöhnlich – mit einem gesonderten Empfehlungskatalog ausgestattet.
Letzterer enthält auch strategische Vorschläge für eine jeweils angemessene
wirtschaftliche Entwicklung.
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