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Strukturmodell Lungau und Funktionenkonzept

Für die konsistente räumliche Organisation der genannten Prinzipien bietet sich die gegebene Konfiguration der Region (als zentrales Becken mit rahmenden Gebirgszügen) geradezu an.

Ausgehend von einem dem UNESCO-Biosphärenkonzept entlehnten Gedanken der abgestuften Nutzungsintensität wurde ein Modell zur prinzipiellen Raumstruktur dieser Region entwickelt („Strukturmodell“) und mit den regionalen Entscheidungsträgern abgestimmt (Abbildung 1).

  Abb.1

Bereits in dieser frühen Phase wurde im Regionalbeirat klar vereinbart, welche Funktionen die einzelnen Strukturbestandteile zu erfüllen hatten:

Im naturgegebenen „Rahmen“ der Region, den großräumig zusammenhängenden Schon-Arealen, genießen die landschaftserhaltenden Maßnahmen weiterhin absolute Priorität.

Die „Aktionsräume für den naturbetonten, infrastrukturarmen Tourismus“ unterscheiden sich von den Schon-Arealen durch die erhöhte Besucherdichte, sodaß bei Bedarf Besucherlenkungsmaßnahmen, im Einzelfall auch zurückhaltende Infrastrukturmaßnahmen zugelassen werden können.

In den „Produktivzonen für die Forst- und Almwirtschaft“ treffen besonders günstige Standortvoraussetzungen und ein dichtes Wirtschaftswegenetz zusammen. In diesen Zonen erhält die Primärproduktion vor Konkurrenznutzungen eindeutigen Vorrang.

Die typusprägenden Gebiete des Lungaues wurden als „kulturlandschaftlich hochwertige Produktivzonen bezeichnet. Hier „entstehen“ jene Bilder, wie sie für Tourismusprospekte gerne verwendet werden. Es handelt sich um Gebiete des Dauersiedlungsraumes, die einerseits reich mit Landschaftselementen ausgestattet sind, andererseits die historischen bäuerlichen Siedlungsbilder und Flurformen erhalten konnten. In diesen Räumen kommt der „naturnahen“, „landschaftserhaltenden“ Landwirtschaft eine Schlüsselstellung zu. Gleichzeitig muß die Siedlungstätigkeit in besonderem Maß auf das Gepräge dieser Landschaften Rücksicht nehmen. Zu vermeiden ist allerdings ein bloßes „museales“ Bewahren. Um den Landschaftstyp langfristig abzusichern, ist daher eine ausreichende bäuerliche Erwerbsbasis und – damit zusammenhängend - eine tragfähige Einwohnerzahl zu halten.

Zu den „Produktivzonen im Kernraum“ zählen alle verkehrsmäßig und topographisch begünstigten Gebiete, in denen sich die Schwerpunkte der Sachgüterproduktion, die meisten Handels- und Dienstleistungsunternehmungen und der Hauptteil der Wohnbautätigkeit in verstärkter Flächenkonkurrenz befinden. Hier liegen auch die im regionalen Vergleich höchstwertigen Landwirtschaftsflächen. In den Produktivraum eingebettet finden sich naturräumlich hochwertige Restflächen, die unter erhöhtem Nutzungdruck stehen und künftig besonderer Rücksicht bedürfen. Somit ist im Kernraum der Regelungsbedarf sowohl aus Sicht der Regionalplanung als auch der Ortsplanung am größten. Hier geht es vor allem um die Festlegung untereinander verträglicher Vorsorgegebiete für den künftigen Bedarf von Siedlungswesen und Wirtschaft, aber auch um die langfristige Sicherung hochwertiger landwirtschaftlicher Nutzflächen.

Eine gewisse Sonderstellung nehmen die Gebiete für den infrastrukturbetonten Tourismus ein. Sie umfassen im wesentlichen die bestehenden Schigebiete. Zusätzliche touristische Einrichtungen bzw. Infrastrukturmaßnahmen sind in diesen Gebieten aus regionalplanerischer Sicht zugelassen, wenn nicht sogar erwünscht.

Der Transitkorridor schließlich zeichnet die hochrangige Verkehrsinfrastruktur der Tauernautobahn nach. Als immissionsbelastete Bandstruktur durchschneidet der Korridor die meisten der oben genannten Teilräume ungeachtet ihrer Schutzwürdigkeit oder Empfindlichkeit. Im wesentlichen stehen hier Sanierungsaufgaben (zumeist Lärmschutz) im Vordergrund, deren Ausführung besonderer Sorgfalt bedarf, um den „Schaufenstercharakter“ dieses Landschaftsraumes nicht zu gefährden.

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