Strukturmodell
Lungau und Funktionenkonzept
Für die konsistente räumliche Organisation der genannten
Prinzipien bietet sich die gegebene Konfiguration der Region (als zentrales
Becken mit rahmenden Gebirgszügen) geradezu an.
Ausgehend von einem dem UNESCO-Biosphärenkonzept
entlehnten Gedanken der abgestuften Nutzungsintensität wurde ein Modell zur
prinzipiellen Raumstruktur dieser Region entwickelt („Strukturmodell“) und
mit den regionalen Entscheidungsträgern abgestimmt (Abbildung 1).
Abb.1
Bereits in dieser frühen Phase wurde im Regionalbeirat
klar vereinbart, welche Funktionen die einzelnen Strukturbestandteile zu erfüllen
hatten:
Im naturgegebenen „Rahmen“ der Region, den großräumig
zusammenhängenden Schon-Arealen, genießen die landschaftserhaltenden Maßnahmen
weiterhin absolute Priorität.
Die „Aktionsräume für den naturbetonten,
infrastrukturarmen Tourismus“ unterscheiden sich von den Schon-Arealen
durch die erhöhte Besucherdichte, sodaß bei Bedarf Besucherlenkungsmaßnahmen,
im Einzelfall auch zurückhaltende Infrastrukturmaßnahmen zugelassen werden können.
In den „Produktivzonen für die Forst- und
Almwirtschaft“ treffen besonders günstige Standortvoraussetzungen und ein
dichtes Wirtschaftswegenetz zusammen. In diesen Zonen erhält die Primärproduktion
vor Konkurrenznutzungen eindeutigen Vorrang.
Die typusprägenden Gebiete des Lungaues wurden als „kulturlandschaftlich
hochwertige Produktivzonen bezeichnet. Hier „entstehen“ jene Bilder, wie
sie für Tourismusprospekte gerne verwendet werden. Es handelt sich um Gebiete
des Dauersiedlungsraumes, die einerseits reich mit Landschaftselementen
ausgestattet sind, andererseits die historischen bäuerlichen Siedlungsbilder
und Flurformen erhalten konnten. In diesen Räumen kommt der „naturnahen“,
„landschaftserhaltenden“ Landwirtschaft eine Schlüsselstellung zu.
Gleichzeitig muß die Siedlungstätigkeit in besonderem Maß auf das Gepräge
dieser Landschaften Rücksicht nehmen. Zu vermeiden ist allerdings ein bloßes
„museales“ Bewahren. Um den Landschaftstyp langfristig abzusichern, ist
daher eine ausreichende bäuerliche Erwerbsbasis und – damit zusammenhängend
- eine tragfähige Einwohnerzahl zu halten.
Zu den „Produktivzonen im Kernraum“ zählen alle
verkehrsmäßig und topographisch begünstigten Gebiete, in denen sich die
Schwerpunkte der Sachgüterproduktion, die meisten Handels- und
Dienstleistungsunternehmungen und der Hauptteil der Wohnbautätigkeit in verstärkter
Flächenkonkurrenz befinden. Hier liegen auch die im regionalen Vergleich höchstwertigen
Landwirtschaftsflächen. In den Produktivraum eingebettet finden sich naturräumlich
hochwertige Restflächen, die unter erhöhtem Nutzungdruck stehen und künftig
besonderer Rücksicht bedürfen. Somit ist im Kernraum der Regelungsbedarf
sowohl aus Sicht der Regionalplanung als auch der Ortsplanung am größten. Hier
geht es vor allem um die Festlegung untereinander verträglicher Vorsorgegebiete
für den künftigen Bedarf von Siedlungswesen und Wirtschaft, aber auch um die
langfristige Sicherung hochwertiger landwirtschaftlicher Nutzflächen.
Eine gewisse Sonderstellung nehmen die Gebiete für den
infrastrukturbetonten Tourismus ein. Sie umfassen im wesentlichen die
bestehenden Schigebiete. Zusätzliche touristische Einrichtungen bzw.
Infrastrukturmaßnahmen sind in diesen Gebieten aus regionalplanerischer Sicht
zugelassen, wenn nicht sogar erwünscht.
Der Transitkorridor schließlich zeichnet die
hochrangige Verkehrsinfrastruktur der Tauernautobahn nach. Als
immissionsbelastete Bandstruktur durchschneidet der Korridor die meisten der
oben genannten Teilräume ungeachtet ihrer Schutzwürdigkeit oder
Empfindlichkeit. Im wesentlichen stehen hier Sanierungsaufgaben (zumeist Lärmschutz)
im Vordergrund, deren Ausführung besonderer Sorgfalt bedarf, um den
„Schaufenstercharakter“ dieses Landschaftsraumes nicht zu gefährden.
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